Erneut dokumentierten Zeug*innen eine sogenannte „Downer“-Kuh, die zum Sterben einfach vor den Stall gelegt und sich selbst überlassen wurde – ohne Wasser und Futter. Dieses Vorgehen erinnert stark an einen zweiten Fall aus Brandenburg, über den wir erst vor Kurzem berichtet haben.
Hildburghausen
17/11/2021
Rinder
Milchbetrieb, Mastbetrieb
Konventionell, Bauer von nebenan, kleiner Betrieb
Als „Downer“-Tiere werden Rinder in der Tierindustrie bezeichnet, die kaum noch oder gar nicht mehr aus eigener Kraft aufstehen können. Doch statt ihnen die nötige tierärztliche Versorgung zu gewährleisten, scheint es gängige Praxis zu sein, diese Tiere einfach sich selbst zu überlassen – um Kosten zu sparen. Schätzungen zufolge gibt es ca. 200.000 solcher „Downer“-Tiere in Deutschland pro Jahr.
Diesmal ereignete sich das Ganze in Thüringen, im Landkreis Hildburghausen. Mehrere Zeug*innen haben uns informiert. Sie dokumentierten das Geschehen teilweise mit einem Handy. Auf den Aufnahmen ist ein apathisch wirkendes Rind zu sehen, das ganz offensichtlich schwer verletzt ist. Die Kuh liegt versteckt hinter Bäumen auf einem Feld. Sie hebt den Kopf und sucht offenbar um Hilfe.
Wir haben Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen die verantwortliche Person erstattet. Wir fordern, dass der Person ein Tierhaltungsverbot auferlegt wird, denn ganz offenbar fehlt ihr die nötige Sachkunde. Eine wachsende Anzahl an Menschen nimmt dieses Leid nicht weiter in Kauf und setzt auf eine vegane Ernährung. So kannst auch Du dazu beitragen, dass diese unvorstellbaren Leiden der Tiere in der Massentierhaltung ein Ende nehmen. Mach Dich stattdessen für eine zukunftsfähige und tierleidfreie Landwirtschaft stark!
Wie es weiterging, erfährst Du in den Updates.
Diese Aufdeckung wurde im November 2021 vom Deutschen Tierschutzbüro e.V. veröffentlicht. Die Tierrechtsorganisation wurde am 22.11.2023 in ANINOVA e.V. umbenannt, die Aufdeckung wurde nach einer Anpassung (Name der Organisation & Text) am „14. November 2023“ auf dieser Webseite veröffentlicht. Es wird klargestellt, dass sich der Inhalt und der Stand der Aufdeckungen auf die Erstveröffentlichung vom November 2021 bezieht. Mögliche und uns bekannte Neuigkeiten wurden unter „Updates“ eingestellt.
Eine Zeugin hatte das Rind zunächst am Dienstagmorgen gegen 9 Uhr vorgefunden. Zu dem Zeitpunkt standen dem Tier weder Futter noch Wasser zur Verfügung. Die Zeugin konfrontierte daraufhin den Betreiber des Stalls, wurde aber mit Nachdruck vom Hof verwiesen.
Am nächsten Tag lag die Kuh immer noch dort, Wind und Wetter schutzlos ausgesetzt. An dem Tag regnete es stark. Das Tier wirkte nach Angaben eines weiteren Zeugen noch schwächer als am Vortag.
Am Donnerstag haben wir Kenntnis von dem Fall erhalten und unverzüglich das zuständige Veterinäramt in Hildburghausen informiert. Am selben Tag gab das Amt die Rückmeldung, dass das Tier Paratuberkulose positiv sei, eine Notschlachtung würde somit den einzigen Ausweg darstellen. Dies rechtfertigt in unseren Augen jedoch keinesfalls die Tatsache, dass das Tier mehrere Tage schwer verletzt und ohne Zugang zu Wasser und Futter vor dem Stall lag. Weitere Nachfragen wurden vom Veterinäramt leider nicht beantwortet.
Die Staatsanwaltschaft Meinigen hat die Ermittlungen gegen den Landwirt aufgenommen (Aktenzeichen 375 Js 20479/21). Wir hoffen, dass der Landwirt eine Strafe erhält, zudem fordern wir ein Tierhalteverbot. Denn wer so mit einem Tier umgeht, der sollte keine Tiere halten dürfen.
Die Staatsanwaltschaft Meiningen hat die Ermittlungen eingestellt, da nicht erwiesen sei, dass dem Tier erheblich Leid und Schmerz zugefügt worden ist. In der Einstellungsbegründung heißt es „Es ist daher letztlich nicht hinreichend sicher nachzuweisen, dass die betroffene Kuh im fraglichem Zeitraum nicht ausreichend getränkt und mit Futter versorgt worden ist. Alleine der Umstand, dass die Kuh sich ohne Witterungsschutz auf der Weide befunden hat, ist nicht ausreichend, um die gesetzlichen Anforderung des § 17 Tierschutzgesetz zu genügen.” (Anmerkung: Verstoß gegen § 17 bedeutet eine Straftat). Ein Beschwerde können wir nicht einlegen. Dem Einstellungsbescheid kann auch entnommen werden, dass die Kuh am 21.10.2021 notgetötet worden ist, damit lag sie 3 Tage vor dem Stall.
Eine Zeugin hatte das Rind zunächst am Dienstagmorgen gegen 9 Uhr vorgefunden. Zu dem Zeitpunkt standen dem Tier weder Futter noch Wasser zur Verfügung. Die Zeugin konfrontierte daraufhin den Betreiber des Stalls, wurde aber mit Nachdruck vom Hof verwiesen.
Am nächsten Tag lag die Kuh immer noch dort, Wind und Wetter schutzlos ausgesetzt. An dem Tag regnete es stark. Das Tier wirkte nach Angaben eines weiteren Zeugen noch schwächer als am Vortag.
Am Donnerstag haben wir Kenntnis von dem Fall erhalten und unverzüglich das zuständige Veterinäramt in Hildburghausen informiert. Am selben Tag gab das Amt die Rückmeldung, dass das Tier Paratuberkulose positiv sei, eine Notschlachtung würde somit den einzigen Ausweg darstellen. Dies rechtfertigt in unseren Augen jedoch keinesfalls die Tatsache, dass das Tier mehrere Tage schwer verletzt und ohne Zugang zu Wasser und Futter vor dem Stall lag. Weitere Nachfragen wurden vom Veterinäramt leider nicht beantwortet.
Die Staatsanwaltschaft Meinigen hat die Ermittlungen gegen den Landwirt aufgenommen (Aktenzeichen 375 Js 20479/21). Wir hoffen, dass der Landwirt eine Strafe erhält, zudem fordern wir ein Tierhalteverbot. Denn wer so mit einem Tier umgeht, der sollte keine Tiere halten dürfen.
Die Staatsanwaltschaft Meiningen hat die Ermittlungen eingestellt, da nicht erwiesen sei, dass dem Tier erheblich Leid und Schmerz zugefügt worden ist. In der Einstellungsbegründung heißt es „Es ist daher letztlich nicht hinreichend sicher nachzuweisen, dass die betroffene Kuh im fraglichem Zeitraum nicht ausreichend getränkt und mit Futter versorgt worden ist. Alleine der Umstand, dass die Kuh sich ohne Witterungsschutz auf der Weide befunden hat, ist nicht ausreichend, um die gesetzlichen Anforderung des § 17 Tierschutzgesetz zu genügen.” (Anmerkung: Verstoß gegen § 17 bedeutet eine Straftat). Ein Beschwerde können wir nicht einlegen. Dem Einstellungsbescheid kann auch entnommen werden, dass die Kuh am 21.10.2021 notgetötet worden ist, damit lag sie 3 Tage vor dem Stall.
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