Nach mehreren Aufdeckungen in Betrieben, die zum Zeitpunkt der Aufnahmen unter anderem an Tönnies-Schlachthöfe lieferten, folgte dieser weitere Fall mit gravierenden Missständen. Besonders grausam war, dass der Landwirt versuchte, Schweine mit einem Gewehr zu erschießen.
Grafschaft Bentheim
01/12/2020
Schweine
Mastbetrieb
Konventionell
In diesem Betrieb findet das Undercover-Team die gleichen, schockierenden Zustände wie schon in vorangegangenen Aufdeckungen bei Betrieben, die Schweine zum Zeitpunkt der Aufnahmen zur Schlachtung an Tönnies lieferten.
Die Aufnahmen zeigen verletzte Tiere. Einem von ihnen hängt der halbe Darm aus dem After. Diese erhebliche blutende und eitrige Verletzung muss dem Tier seit Langem unvorstellbare Qualen bereiten. Der behandelnde Tierarzt des Betriebes ordnet die sofortige Nottötung von diesem und drei weiteren schwer erkrankten Schweinen an. Zu dem Zeitpunkt dokumentieren die versteckten Kameras bereits seit vier Tagen, wie sehr sich das Schwein quält. Der Anordnung zur Nottötung kommt der Landwirt jedoch erst drei weitere qualvolle Tage später nach. Dabei wendet er keine der gesetzlich erlaubten Methoden an, sondern versucht, die leidenden Tiere mit seinem Gewehr zu erschießen. Der Tötungsversuch scheitert jedoch und die angeschossenen Tiere quälen sich weiter. Der Landwirt verlässt einfach den Stall und entzieht sich der Verantwortung für die Tiere, die langsam und qualvoll sterben.
Dieses Verhalten schockiert insbesondere, da der Mäster für die Landwirtschaftskammer NRW tätig ist, Vorträge hält und Ortsvereinsvorsitzender der „Vereinigung des Emsländischen Landvolkes e.V.“ sowie Ratsherr der Gemeinde Ohne ist.
Außerdem trägt der Betrieb das QS-Qualitätssiegel. Das Siegel verspricht eigentlich u.a. regelmäßige Tierarztbesuche sowie eine tiergerechte Haltung. Beides entspricht in diesem Fall offenkundig nicht der Realität. Auch die Tatsache, dass es sich um eine eher kleine Schweinehaltung handelt, kann die Tiere nicht vor diese massiven Tierquälerei schützen.
Wir haben damals QS sowie die abnehmenden Schlachthöfe über die durch uns aufgedeckten Zustände in dem Betrieb informiert.
Einer der Handelspartner des Schweinemastbetriebs war zum Zeitpunkt der Aufnahmen der Schlachtriese Tönnies. Immer wieder konfrontieren wir Tönnies mit den Zuständen in den liefernden Schweinemastbetrieben und fordern verstärkte Kontrollen. Wieder kommt das Unternehmen dieser Forderung nicht nach – offenkundig will man hier Tierquälerei nicht beenden.
Zuvor hatten wir schon in weiteren Tönnies-Zulieferbetrieben massive Missstände aufgedeckt.
Wieder einmal wird klar: Tierquälerei ist fester Bestandteil in der Fleischherstellung. Wir empfehlen allen, die dieses Leid beenden wollen, pflanzliche Alternativen zu Fleisch zu wählen.
Tierquälerei bei Tönnies-Zulieferer – zum 6. Mal
Schweine werden für Tönnies gequält
Diese Aufdeckung wurde im Dezember 2020 vom Deutschen Tierschutzbüro e.V. veröffentlicht. Die Tierrechtsorganisation wurde am 22.11.2023 in ANINOVA e.V. umbenannt, die Aufdeckung wurde nach einer Anpassung (Name der Organisation & Text) am 14. November 2023 auf dieser Webseite veröffentlicht. Es wird klargestellt, dass sich der Inhalt und der Stand der Aufdeckungen auf die Erstveröffentlichung vom Dezember 2020 bezieht. Mögliche und uns bekannte Neuigkeiten wurden unter „Updates“ eingestellt.
Zum Zeitpunkt der Aufnahmen hat der Betrieb u. a. an das Schlachtunternehmen Tönnies geliefert. Tönnies hat nach Bekanntwerden der Bilder die Zusammenarbeit beendet.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat gegen zwei Beschuldigte Strafbefehle in folgender Höhe erlassen: 1. Strafbefehl: 80 Tagessätze zu je 70 Euro (zusammen 5.600 Euro). 2. Strafbefehl: ebenfalls 80 Tagessätze zu je 70 Euro (zusammen 5.600 Euro). Die Strafbefehle sind nach unseren Informationen rechtskräftig und vollstreckt.
Zum Zeitpunkt der Aufnahmen hat der Betrieb u. a. an das Schlachtunternehmen Tönnies geliefert. Tönnies hat nach Bekanntwerden der Bilder die Zusammenarbeit beendet.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat gegen zwei Beschuldigte Strafbefehle in folgender Höhe erlassen: 1. Strafbefehl: 80 Tagessätze zu je 70 Euro (zusammen 5.600 Euro). 2. Strafbefehl: ebenfalls 80 Tagessätze zu je 70 Euro (zusammen 5.600 Euro). Die Strafbefehle sind nach unseren Informationen rechtskräftig und vollstreckt.
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