Testamentsspende
Über den Tod hinaus
Tierrechtsarbeit unterstützen
In einem Testament legen wir fest, was nach unserem Tod mit unserem Nachlass geschieht. Diese persönliche Frage muss jeder Mensch individuell für sich beantworten. Einige unserer Spender*innen wünschen sich, unsere Arbeit auch über den eigenen Tod hinaus unterstützen zu können. Mit einer Testamentsspende ist das möglich. Auf dieser Seite erklären wir, wie Testamentsspenden funktionieren und Du ANINOVA in Deinem Erbe berücksichtigen kannst.
Verändere die Zukunft
Gründe für eine Testamentsspende
Grund 1
Werte weitergeben
Dank Deiner Testamentsspende leben Deine Werte nach Deinem Tod weiter.
Grund 2
Zeichen setzen
Mit Deiner Spende setzt Du ein Zeichen für die Freiheit aller Tiere.
Grund 3
Planbarkeit
Deine Testamentsspende ermöglicht langfristige Projekte und Kampagnen.
Grund 4
Notfallhilfe
Mit Deiner Spende können wir in Notfällen schnell und effektiv handeln.
Detaillierte Informationen
Merkblatt zu Testamentsspenden
Unser Merkblatt enthält alle wichtigen Informationen zur Testamentsgestaltung im Überblick. Sende uns eine E-Mail über den folgenden Button, um eine Kopie anzufordern.
Unverbindlich Kontakt aufnehmen
Wir sind für Dich da!
Die Aufsetzung eines Testaments kann sehr komplex sein. Falls Du ANINOVA in Deinem Nachlass bedenken möchtest, kontaktiere uns gerne unverbindlich, um das Vorgehen und Deine Fragen zu besprechen. Vielen Dank für Dein Vertrauen!
Du hast noch Fragen?
Dein ansprechpartner
Jan Peifer
(Vorstandsvorsitzender)
E-Mail: spenden@aninova.org
Tel.: 0 22 41 – 26 15 49-3
Du hast noch Fragen?
Dein Ansprechpartner
Jan Peifer (Vorstandsvorsitzender)
E-Mail: spenden@aninova.org
Tel.: 0 22 41 – 26 15 49-3
Du hast noch Fragen?
Dein ansprechpartner
Jan Peifer
(Vorstandsvorsitzender)
E-Mail: spenden@aninova.org
Tel.: 0 22 41 – 26 15 49-3
Ich bin schon lange Unterstützerin von ANINOVA. Das Ende der Massentierhaltung werde ich wahrscheinlich nicht mehr erleben. Aber zu wissen, dass dank meiner Testamentsspende auch nach meinem Tod weiterhin Menschen über diese untragbaren Zustände aufgeklärt und wenigstens ein paar der armen Seelen gerettet werden können, gibt mir ein gutes Gefühl.
Doris, 59, berücksichtigt ANINOVA als Miterbe in ihrem Testament
Auch kleine Beträge bewirken Großes
Miterbe, erbe oder Vermächtnis?
Dein Testament schafft Klarheit und Sicherheit. Wenn es dein Wunsch ist, kannst du Aninova auf unterschiedliche Weise in deinem Testament bedenken:
Miterbe
Du kannst ANINOVA als Miterben neben weiteren Erb*innen, die Dir wichtig sind, benennen. Im Testament legst Du fest, wer welchen Anteil Deines Nachlasses erhält.
Erbe
Wenn Du ANINOVA als Vollerben einsetzen willst, sprichst Du uns Deinen kompletten Nachlass zu. Wir kümmern uns um alle bürokratischen Angelegenheiten und Wünsche.
Vermächtnis
Mit einem Vermächtnis sprichst Du ANINOVA einen Teil Deines Vermögens zu. Das kann z.B. ein bestimmter Geldbetrag, eine Immobilie oder auch ein Grundstück sein.
Zu Transparenz verpflichtet
Initiative Transparente Zivilgesellschaft
Als Unterzeichner der Initiative Transparente Zivilgesellschaft legen wir offen, woher unsere Spenden stammen und wie sie verwendet werden. Unsere Selbstverpflichtungserklärung findest Du hier.
Wir halten Kosten gering
Jeder € kommt an
Du hast weitere Fragen?
Unsere Antworten auf eure Fragen
Klarheit schaffen
Durch das Testament kannst Du genau festlegen, was mit Deinem Nachlass passieren soll. Ein Testament schafft also Klarheit über Deine persönlichen Wünsche. Nicht zuletzt bringt das auch für Deine nächsten Angehörigen Sicherheit und kann somit Streitigkeiten verhindern.
Die gesetzliche Erbfolge
Die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft, falls es kein Testament gibt. Diese ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und in sogenannte Ordnungen unterteilt. Erbberechtigt sind danach zum einen die Person, mit der Du in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft lebst, zum anderen Deine Verwandten.
Eigenhändiges Testament
Diese Form des Testaments wird von der erblassenden Person handschriftlich verfasst und kann ohne Notar aufgesetzt werden. Um später die Echtheit des Testaments festzustellen und die Identität des Verfassers oder der Verfasserin genau zu bestimmen, ist die Unterschrift mit vollem Namen notwendig. Der Aufbewahrungsort des eigenhändigen Testaments darf von der erblassenden Person bestimmt werden und muss den Erbberechtigten bekannt sein. Wir empfehlen jedoch eine amtliche Verwahrung Deines Testaments. Der sicherste Ort zur Aufbewahrung ist auf jeden Fall das Amtsgericht.
Öffentliches Testament
Das öffentliche Testament wird durch eine notariell arbeitende Person abgenommen und kann entweder mündlich oder schriftlich erklärt werden. Der große Vorteil hierbei ist, dass durch das Hinzuziehen einer Fachkraft Formfehler vermieden werden. Insbesondere, wenn es um einen hohen Nachlass geht oder eine besondere familiäre Situation vorliegt, ist es ratsam, ein öffentliches Testament zu verfassen und auch eine Beratungsleistung in Anspruch zu nehmen.
Gemeinschaftliches Testament
Im gemeinschaftlichen Testament geben Eheleute ihren letzten gemeinsamen Willen an. Wenn das Testament eigenhändig erstellt wird, muss eine geehelichte Person das Testament handschriftlich verfassen und beide Parteien müssen mit Angabe des Datums unterschreiben. Eine Änderung nach dem Tod einer geehelichten Person ist nur möglich, wenn die Einwilligung hierzu vorab notariell beurkundet wurde. Nicht in Ehe oder eingetragener Partnerschaft lebende Personen können einen gemeinsamen Erbvertrag aufsetzen. Dieser muss vom Notar erstellt werden.
Das kommt auf die Form Deines Testaments an. Die Inhalte und Bestimmungen eines eigenhändigen Testaments können jederzeit geändert werden. Bitte bedenke jedoch, dass die vorgenommenen Änderungen handschriftlich mit Ort und Datum versehen und von Dir unterschrieben werden müssen. Wenn Du das bereits bestehende Testament vollständig durch ein neues ersetzen möchtest, ist es wichtig, die Vorgängerversion zu vernichten. Um Änderungen an einem öffentlichen oder gemeinschaftlichen Testament vorzunehmen, gibt es Sonderregelungen. Nimm gerne Kontakt über jan@aninova.org mit uns auf und wir finden eine Lösung.
Verpflichtet bist Du dazu natürlich nicht. Wir freuen uns aber sehr, wenn Du mit uns Kontakt hierzu aufnimmst. So können wir über Deine Wünsche und Vorstellungen sprechen und uns bei Dir bedanken. Aber auch, wenn es hierzu keine Gelegenheit gibt, werden wir alles tun, um in Deinem Sinne zu handeln.
Das Nachlassgericht informiert im Erbfall nach Eröffnung des Testaments alle Erbenden und alle für das Vermächtnis eingetragenen Personen. Auch wenn kein notarielles Testament verfasst wurde, ist die Person, die es in Verwahrung hat oder findet, verpflichtet, es im Nachlassgericht abzugeben.
Bei einer Erbschaft erben die im Testament genannten Personen alles, was dem*der Verstorbenen gehört hat. Darunter fallen neben allen Vermögensgegenständen auch die Schulden der erblassenden Person.
Mit einem Vermächtnis hinterlässt Du einer Person oder einer Organisation einen dagegen bestimmten Geldbetrag, eine Immobilie oder andere Gegenstände. Die Erbenden sind verpflichtet, das Vermächtnis gegenüber des Begünstigten zu erfüllen. Das hat den Vorteil, dass Du einen genauen Betrag festlegen kannst und so auch mehrere Organisationen bedenken kannst.
Mit einer Testamentsspende unterstützt Du unsere Tierrechtsarbeit über Deinen Tod hinaus und hilft Tieren langfristig.
Für uns sind Testamentsspenden besonders wichtig, da wir durch die gewonnene finanzielle Sicherheit zum einen in Notfällen schnell und effektiv handeln können und zum anderen zukünftige Aufdeckungen und Kampagnen planen können.
Anders als Privatpersonen ist ANINOVA als gemeinnützige Organisation außerdem nicht erbschaftsteuerpflichtig. Im Fall einer Schenkung sind wir ebenfalls steuerbefreit. Dein Nachlass kommt somit ohne Abzüge bei uns und den Tieren an.
Solltest Du darüber nachdenken, das ANINOVA mit einer größeren Summe oder als Teil eines komplexen Nachlasses zu bedenken, dann wende Dich gerne persönlich an uns. Wir unterstützen Dich gemeinsam mit unseren Anwälten dabei, Deine Wünsche und Vorstellungen zu verwirklichen. In einem persönlichen Gespräch finden wir auch für komplexe Angelegenheiten eine Lösung. Vereinbare hier einfach einen Termin per E-Mail: jan@aninova.org.
Wir helfen Dir gerne persönlich weiter. Schreibe uns eine E-Mail an jan@aninova.org, um einen Termin zu vereinbaren oder ruf uns unter 0 22 41 – 2 61 54 95 an.