Kleve, 04.12.2025. Die Tierrechtsorganisation ANINOVA hat erfolgreich Beschwerde gegen die Einstellung eines Strafverfahrens wegen mutmaßlicher Tierquälerei in einem Putenmastbetrieb im Kreis Kleve eingelegt. Nach monatelangen Ermittlungen war das Verfahren im Februar 2025 von der Staatsanwaltschaft Kleve eingestellt worden – mit der Begründung, die dokumentierten Zustände seien „typisch für die Massentierhaltung“ und daher nicht strafbar. ANINOVA hatte daraufhin ein Gutachten durch Veterinär*innen der Organisation Expertise for Animals erstellen lassen, das die Einschätzung der Behörden grundlegend infrage stellt. Die Aufnahmen zeigen tausende Puten, die dicht an dicht in den Hallen zusammengepfercht leben. Besonders erschütternd: Der verantwortliche Landwirt ist selbst auf dem Videomaterial zu sehen, wie er Puten mit bloßen Händen packt und meterweit wirft. Auf Grundlage der Beschwerde wurden die Ermittlungen wieder aufgenommen durch die Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf (AZ 4 Zs 1635/25 – T.).
Im Zentrum steht umfangreiches Videomaterial, das zwischen Dezember 2023 und Mai 2024 aufgenommen wurde, teilweise mithilfe versteckter Kameras. Es zeigt schwer verletzte, lahmende oder reglos am Boden liegende Puten, viele mit offenen Wunden, entzündeten Körperstellen oder nahezu federlosen Körpern. Entgegen der Behauptung im ursprünglichen Einstellungsbescheid wurde nicht nur in sogenannten „Krankenbuchten“ gefilmt, sondern flächendeckend in mehreren Hallen des Betriebs. Die Einschätzung des Veterinäramts Kleve, auf die sich die Staatsanwaltschaft stützte, ist aus Sicht von ANINOVA nicht haltbar.
„Die Bilder zeigen schwer verletzte Tiere, die sich nicht mehr bewegen können, mit offenen Wunden am Boden liegen oder grob behandelt werden – und trotzdem greift niemand ein. Wenn solche Zustände mit einem Achselzucken als „üblich“ abgetan werden, wird Tierquälerei zur Normalität erklärt. Das ist ein behördliches Wegsehen mit System – und eine Katastrophe für die Tiere“, so Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA.
Das von ANINOVA beauftragte ethologische Gutachten der Organisation Expertise for Animals belegt eindeutig, dass zahlreiche Puten erhebliche Schmerzen und Leiden im Sinne des § 17 Nr. 2b Tierschutzgesetz erlitten haben – und damit klar der Tatbestand der Tierquälerei erfüllt ist. Die Missstände betrafen nicht nur Einzelfälle, sondern waren systemischer Natur. Auch dokumentierte Handlungen durch Mitarbeitende – etwa das Werfen von Tieren oder das Durchfahren mit Maschinen durch dicht gedrängte Tiergruppen – bestärken aus Sicht der Tierrechtsorganisation den Verdacht gezielter Misshandlung.
Kritisch sieht ANINOVA zudem das behördliche Vorgehen. Die Staatsanwaltschaft Kleve hatte das Bildmaterial offenbar nicht selbst ausgewertet, sondern sich unkritisch auf die Einschätzung des zuständigen Veterinäramts verlassen – ein Vorgehen, das den Anforderungen an eine gewissenhafte und unabhängige Strafverfolgung nicht gerecht wird. Denn auch das Veterinäramt hatte bei seiner Kontrolle keinerlei Missstände festgestellt – ein schwer nachvollziehbares Ergebnis angesichts der dokumentierten Grausamkeit. Dass die Ermittlungen nun wieder aufgenommen wurden, ist ein klares Signal: Solche Zustände dürfen nicht folgenlos bleiben.
„Wenn Tierleid in Ställen zur Normalität erklärt wird, versagt der Rechtsstaat“, so Peifer. „Dass wir die Wiederaufnahme der Ermittlungen erreichen konnten, ist ein Erfolg für die betroffenen Tiere – und eine Mahnung an uns alle: Wer Tieren wirklich helfen will, entscheidet sich für einen veganen Lebensstil.“
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Jan Peifer
(Vorstandsvorsitzender ANINOVA)
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