Ende 2020 erreichten uns schockierende Videoaufnahmen aus einem Schweinemastbetrieb in Samern in Niedersachsen. Die Aufnahmen zeigen klar und deutlich Gesetzesverstöße und vernachlässigte Tiere. Viele der Schweine sind sichtlich abgemagert und krank. Eines der kranken Tiere wird vom Landwirt in einen Zwischengang geschleift und seinem Schicksal überlassen.
Grafschaft Bentheim
01/12/2020
Schweine
Mastbetrieb
Konventionell, Bauer von nebenan, kleiner Betrieb
Schon auf den ersten Blick fällt auf: Die Stallungen und Buchten sind zum Teil sehr verdreckt. Einige der Tiere waren stark verkratzt, abgemagert oder wiesen blutige Ohren- sowie Schwanzverletzungen auf. Die Aufnahmen zeigen auch, dass den Schweinen nachts das Trinkwasser abgestellt wird und kranke und verletzte Tiere nicht ordnungsgemäß behandelt und untergebracht werden.
So wurde in dem Mastbetrieb in Samern ein Schwein, das schwer krank war und dringend tierärztliche Hilfe benötigt hätte, einfach in den Zwischengang gelegt, ohne Zugang zu Wasser und Futter. Die versteckten Kameras dokumentierten tagelang, wie der Landwirt immer wieder an dem kranken Schwein vorbeiging und sogar über das Tier stieg, weil es ihm im Weg lag. Der Landwirt hat das Tier dort zum Sterben abgelegt – die schrecklichen Höllenqualen, die das Schwein durchlebt haben muss, können wir uns gar nicht ausmalen.
Als das entkräftete Tier nach mehreren Tagen immer noch nicht tot ist und dem Landwirt im Weg liegt, will er das Schwein mit einem Bolzenschuss töten. Doch dies schlägt fehl – gleich zwei Mal. Das Tier zeigt immer noch klare Anzeichen von Bewusstsein, doch das interessiert den Landwirt offenbar überhaupt nicht, der die Tür hinter sich schließt und das Tier wieder sich selbst überlässt. Der in diesem Fall erlösende, gesetzlich vorgeschriebene Kehlschnitt bleibt aus. Ob aus Ignoranz, Angst oder, um durch das Ausbluten notwendige Reinigungsarbeiten zu umgehen, können wir hier nur mutmaßen.
Der Landwirt ist aktives Mitglied der Gruppierung „Landwirtschaft verbindet“ (LSV), die regelmäßig mit Traktoren für die Beachtung von Landwirt*innen und gegen Kontrollen von Tierrechtler*innen demonstriert. Wieso der Landwirt solche Aufnahmen aus seinem Stall mit aller Macht verhindern wollte, erklären die uns zugespielten Bilder. Übrigens hat der Betrieb in der Vergangenheit u.a. auch Schweine an Tönnies geliefert.
Sogar die niedersächsische Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast verurteile damals die Tierquälerei: „Die Videoaufnahmen sind erschreckend. Solche Missstände verurteile ich ausdrücklich“.
Dies war offensichtlich kein Einzelfall in dem Betrieb: In der Kadavertonne des Betriebes lag ein weiteres Schwein, das einen Bolzenschuss-Einschuss hatte, aber keinen gesetzlich vorgeschriebenen Kehlschnitt.
Nach kurzer Sichtung der uns zugespielten Aufnahmen, haben wir im November 2020 sofort das zuständige Veterinäramt in Bad Bentheim über die Missstände in dem Betrieb informiert. Nach der detaillierten Aufbereitung und juristischen Prüfung haben wir dann Anfang Dezember 2020 eine Strafanzeige gegen den Betrieb bei der für Landwirtschaft zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Oldenburg erstattet.
Diese Aufdeckung wurde im Dezember 2020 vom Deutschen Tierschutzbüro e.V. veröffentlicht. Die Tierrechtsorganisation wurde am 22.11.2023 in ANINOVA e.V. umbenannt, die Aufdeckung wurde nach einer Anpassung (Name der Organisation & Text) am „14. November 2023“ auf dieser Webseite veröffentlicht. Es wird klargestellt, dass sich der Inhalt und der Stand der Aufdeckungen auf die Erstveröffentlichung vom Dezember 2020 bezieht. Mögliche und uns bekannte Neuigkeiten wurden unter „Updates“ eingestellt.
Zum Zeitpunkt der Aufnahmen hat der Betrieb u. a. an das Schlachtunternehmen Tönnies geliefert. Tönnies hat nach Bekanntwerden der Bilder die Lieferung beendet.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat gegen den Beschuldigten einen Strafbefehl in Höhe von 170 Tagessätzen zu je 55 Euro (zusammen also 9350 Euro) erlassen. Der Landwirt gilt mit 170 Tagessätzen als vorbestraft. Der Strafbefehl ist nach unseren Informationen rechtskräftig und vollstreckt.
Zum Zeitpunkt der Aufnahmen hat der Betrieb u. a. an das Schlachtunternehmen Tönnies geliefert. Tönnies hat nach Bekanntwerden der Bilder die Lieferung beendet.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat gegen den Beschuldigten einen Strafbefehl in Höhe von 170 Tagessätzen zu je 55 Euro (zusammen also 9350 Euro) erlassen. Der Landwirt gilt mit 170 Tagessätzen als vorbestraft. Der Strafbefehl ist nach unseren Informationen rechtskräftig und vollstreckt.
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