Im Jahr 2020 haben wir Videomaterial aus drei Schweinemastanlagen veröffentlicht, die sich in den Ortschaften Ohne, Samern und Wietmarschen im Landkreis Grafschaft Bentheim (Niedersachsen) befinden. In allen Fällen wurden die Schweine unter katastrophalen Bedingungen gehalten, und kranke sowie verletzte Tiere erhielten keine tierärztliche Behandlung. Versteckte Kameras dokumentierten zudem in allen Betrieben einen brutalen Umgang mit den Schweinen, einschließlich illegaler Nottötungen – in einem Fall wurden die Tiere sogar mit einem Gewehr erschossen. Es erscheint unfassbar, dass ein Mensch dazu fähig ist, Tiere in solchem Maße zu quälen und zu misshandeln.
Im Mastbetrieb in Samern wurde ein schwer krankes Schwein, das dringend tierärztliche Hilfe benötigte, einfach in den Zwischengang gelegt, ohne Zugang zu Wasser und Futter. Die versteckten Kameras dokumentierten tagelang, wie der Landwirt das kranke Schwein ignorierte, es sogar überstieg und offensichtlich keine Anstalten machte, dem Tier zu helfen. Es scheint, als hätte der Landwirt das Schwein bewusst im Gang platziert, um es elendig sterben zu lassen. Man kann sich kaum vorstellen, welche Qualen das Tier in seinen letzten Tagen durchleben musste.
Erst nach mehreren tagelangen Strapazen ohne Wasser und Futter unternahm der Landwirt den Versuch, das völlig abgemagerte und erschöpfte Tier durch eine sogenannte Nottötung zu erlösen. Hierbei setzte er ein Bolzenschussgerät ein, um einen Bolzen in den Kopf des Schweins zu schießen. Leider misslang der erste Versuch, und auch der zweite Schuss zeigte keine Wirkung. Das Tier zeigte weiterhin Anzeichen von Bewusstsein. Anstatt den notwendigen Kehlschnitt vorzunehmen, schloss der Landwirt die Tür hinter sich und überließ das Tier sich selbst.
Es handelt sich um einen kleinen, „regionalen“ Mastbetrieb mit ungefähr 1.000 Tieren, eher so der „Bauer um die Ecke“. Auf der Facebook-Seite des Landwirts steht, dass er aktives Mitglied der Gruppe „Landwirtschaft verbindet“ (LSV) ist. Diese Gruppe setzt sich regelmäßig mit Traktoren für mehr Anerkennung von Landwirt*innen ein und lehnt nächtliche Stallkontrollen sowie Filmaufnahmen von Tierrechtler*innen ab. Es überrascht nicht, dass die Verantwortlichen solcher Mastbetriebe nicht möchten, dass in ihren Ställen gefilmt wird, besonders wenn dort Tierquälerei stattfindet.
Nachdem wir Ende 2020 eine Strafanzeige gestellt haben, wurde Anfang 2023 ein Strafbefehl über 170 Tagessätze erlassen und schließlich anerkannt. Damit gilt der Landwirt nun als vorbestraft.
Auch ein Landwirt aus Wietmarschen gilt mittlerweile als vorbestraft. Gegen den Betreiber wurde ein Strafbefehl über 120 Tagessätze zu je 50 Euro erlassen, was insgesamt 6.000 Euro ausmacht. Zwei Mitarbeitende haben ebenfalls Strafbefehle erhalten, die sie akzeptiert haben. Diese belaufen sich auf 70 Tagessätze zu je 50 Euro (insgesamt 3.500 Euro) und 55 Tagessätze zu je 50 Euro (insgesamt 2.750 Euro).
Im Betrieb wurden ebenfalls Ende 2020 mit versteckten Kameras zahlreiche Missstände dokumentiert. Die Tiere mussten in einem völlig verdreckten Stall leben und verletzten sich immer wieder an den scharfkantigen Spaltenböden. Die entstandenen Wunden wurden oft nicht behandelt. Der Hauptvorwurf lag auch hier darin, dass kranke und verletzte Tiere illegal notgetötet wurden. Dabei wurden die Schweine brutal auf die Buchtenkante geschlagen, was aus gutem Grund untersagt ist.
Die Aufnahmen zeigen, dass die Tiere nach diesem Schlag jedoch noch bei Bewusstsein sind und jämmerlich (irgendwann) versterben. Noch nie zuvor wurden in Deutschland solch unsachgemäße und gesetzeswidrige Nottötungen bei Schweinen dieses Alters dokumentiert. Die versteckten Kameras filmten dieses Vorgehen mehrfach, und in einer Szene schien es, als würde der Landwirt seine Mitarbeitenden regelrecht dazu anleiten.
Aber das ist noch nicht alles: Beim Sortieren und Abtransportieren der Jungschweine zur Mastanlage werden sie an ihren Ringelschwänzen hochgezogen, obwohl sie bereits etwa 20 Kilogramm wiegen. Man kann sich kaum vorstellen, welche unvorstellbaren Schmerzen dies für die Tiere verursacht. Besonders absurd ist, dass der Betrieb an der „Ringelschwanzprämie“ des Landes Niedersachsen teilgenommen hat und für jedes Schwein mit intaktem Ringelschwanz 5 Euro erhalten hat. Diese Prämie wird übrigens vollständig aus Steuergeldern finanziert.
Auch in der zugehörigen Sauenhaltung wurden Missstände festgestellt, insbesondere waren die Kastenstände an vielen Stellen zu klein. Mittlerweile hat der Betreiber seine Tierhaltung aufgegeben und in den Ställen werden jetzt Wohnwagen abgestellt. Dort werden keine Tiere mehr gequält!
Ein Tierquäler aus der Ortschaft Ohne kam mit einer milderen Strafe davon. Gegen den Betreiber wurde ein Strafbefehl in Höhe von 5.600 Euro erlassen (80 Tagessätze zu je 70 Euro). Ein gleich hoher Strafbefehl wurde auch gegen einen Mitarbeiter ausgesprochen. Wir sehen den Strafrahmen in diesem Fall angesichts der schweren Misshandlung der Tiere als unverhältnismäßig an.
Der Landwirt hatte zuvor unter anderem Tönnies in Sögel beliefert, wobei die Zusammenarbeit mittlerweile beendet wurde. Auf den Videobildern sind zahlreiche Tiere zu sehen, denen keine tierärztliche Hilfe zuteilwurde. Besonders erschütternd war die Aufnahme eines Tieres mit einer erheblichen, blutenden und eitrigen Verletzung, bei dem der halbe Darm herausragte – eine Erscheinung, die wir in dieser Form noch nie gesehen haben.
Die versteckten Kameras dokumentierten, dass neben diesem Tier auch drei weitere schwer kranke Schweine mindestens drei Tage lang keine Hilfe erhielten. Am vierten Tag kam der behandelnde Tierarzt des Betriebs, begutachtete die kranken Schweine und ordnete eine sofortige Nottötung an. Diese erfolgte jedoch erst drei lange Tage später. Der Landwirt versuchte dann mit einem Gewehr die Tiere zu erschießen, was fehlschlug. Die Schweine liefen nach dem Schuss durch den Stall, doch der Mäster schien sich nicht darum zu kümmern und verließ einfach den Stall. Irgendwann später starben die Tiere qualvoll.
Jemand, der Tiere vorsätzlich so leiden lässt, sollte zur Verantwortung gezogen werden. Der Landwirt sollte eigentlich wissen, dass dieses Vorgehen gesetzeswidrig ist, da er im Hauptberuf für die Landwirtschaftskammer NRW tätig ist und Vorträge hält. Immerhin hat der Betreiber seinen Jagdschein verloren.
Generell wünschen wir uns deutlich höhere Strafen, aber wir betrachten es als Erfolg, dass zumindest Verurteilungen stattfinden. In vielen Fällen von Tierquälerei folgen leider gar keine Konsequenzen.
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